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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit Anfang des Jahres 2022 soll das elektronische Meldeverfahren die Papierform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzen. Damit soll es eine Entlastung für die Arbeitnehmer und -geber geben.  

Nachdem die moderne Übermittlung bereits für 2021 geplant war, wurde sie aufgrund der fehlenden technischen Möglichkeiten in Arztpraxen und deren zusätzliche Belastung durch die Corona-Pandemie auf den 01.Januar 2022 verschoben. 
 

Die Übermittlung:

Wenn also bei dem Patient eine Erkrankung durch einen Arzt/eine Ärztin festgestellt wurde, soll die attestierte Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen über die Telematikinfrastruktur (TI) durch das Praxisverwaltungssystem (PVS) mit Hilfe eines KIM-Dienstes gesendet werden. Durch einen KIM-Dienst ist die Kommunikation im Medizinwesen umsetzbar. Hierfür ist in jeder Praxis ein Software-Update für die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nötig. 

Die verpflichtende, digitale Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde von dem Gesetzgeber dabei auf den 01.Juli 2022 gelegt, sodass ab diesem Zeitpunkt neben der Papierform die digitale Variante durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber weitergeleitet werden muss. Dem Patienten soll weiterhin eine Ausführung in Papierform angeboten werden, die er dem Arbeitgeber vorlegen kann. 
 

Die Signatur:

Für Arztpraxen soll es dabei nach der Umstellung nicht zu einer erhöhten Arbeitslast kommen, da die AU im PVS aufgerufen, ausgefüllt und elektronisch signiert und das Drucken und Versenden individuell ausgewählt werden kann. Im Anschluss versendet die Software die Daten an die Krankenkassen und die Ausdrucke können persönlich für die Patienten und Arbeitgeber unterschrieben werden. Die Signatur kann dabei als Komfortsignatur oder Stapelsignatur ausgeführt werden. Der Vorteil bei der Komfortsignatur liegt dabei im sofortigen Versenden, sodass Störungen direkt erkannt werden und dem Patienten ein Ausdruck in Papierform mitgegeben werden kann. Denn es werden durch den elektronischen Heilberufsausweis und einer PIN innerhalb eines gewissen Zeitraum bis zu 250 Signaturen freigegeben. Bei der Stapelsignatur wird z.B. am Ende des Praxistages durch den Arzt/die Ärztin mehrere bzw. alle angefallenen Dokumente des Tages gleichzeitig unterschrieben und versendet, sodass bei Ausfällen der TI ein größerer Aufwand durch das Ersatzverfahren für die Praxis nötig wäre.  
 

Die technischen Voraussetzungen müssen die Praxen natürlich erfüllt haben, damit das Vorhaben des Gesetzgebers umsetzbar ist. Der bereits erwähnte KIM-Dienst wird für den sicheren Versand benötigt und die elektronischen Signaturen werden mit Hilfe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) möglich gemacht. Außerdem muss das Praxisverwaltungssystem auf dem neusten Stand sein, damit die Übertragung an die Krankenkassen möglich ist.
 

Die Planung:

Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) hat eine Verschiebung gefordert, da die durch die Corona-Pandemie überlasteten Betriebe und Steuerberater nicht weiter strapaziert werden sollen. Am 18.02.2022 wurde der für Juli 2022 geplante Start von der Deutschen Bundesregierung zunächst auf den 01.01.2023 verlegt. Sollte das Pilotprojekt weiterhin nicht reibungslos funktionieren, ist eine weitere Verschiebung möglich.